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Wir sind um maximale Transparenz unserer Tätigkeit bemüht.
Dies betrifft auch die Kosten, die Ihnen für unsere gutachterliche Arbeit entstehen.

In alle Regel wird ein Stundensatz berechnet, der im Vorfeld im Rahmen eines Angebotes mitgeteilt wird. So werden die Kosten für Sie kalkulierbar.

Dieses Vorgehen gilt nicht für Auftraggeber, bei denen eine entsprechende Gebührenordnung zu Grunde liegt (z.B. private Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften, Sozialgerichte etc.) Hier wird selbstverständlich die entsprechende Vergütung berechnet. 

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